
Sozialamt
Unsere Dienstleistungen Sozialhilfe Die öffentlichen Sozialhilfe umfasst:
Finanzielle Sozialhilfe ist zurückzuerstatten, sobald sich die finanzielle Lage gebessert hat und die Rückerstattung zumutbar ist. Vereinbaren Sie im Bedarfsfall mit der Leiterin Sozialamt einen Besprechungstermin. Anmeldungen über Tel. Nr. 071 434 60 48 oder E-Mail: martina.aerne@waldkirch.ch. Bei persönlichen Krisen, aber auch in Budgetfragen oder bei der Schuldensanierung können Sie sich auch direkt an den Sozialdienst Region Gossau, Gutenbergstrasse 8, 9201 Gossau, Telefon 071 388 14 88 oder E-Mail: soziale.dienste@sdbgo.sg.ch wenden. Die Mitarbeiter/-innen des Sozialdienstes Region Gossau stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Alimenteninkassohilfe und/oder -bevorschussung leisten wir, wenn die Beiträge des zum Unterhalt verpflichteten Elternteils oder des geschiedenen Ehegatten nicht oder nicht rechtzeitig eingehen. Die unterhaltsberechtigte Person muss sich vorab jedoch persönlich angemessen um den Eingang der Zahlungen bemüht haben. Mündliche Auskunft sowie das entsprechende Merkblatt und Formulare erhalten Sie beim Sozialamt Waldkirch. Mutterschaftsbeiträge Mütter haben bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge ihrer Wohnsitzgemeinde, wenn sie sich persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmen und der Lebensbedarf das anrechenbare Einkommen übersteigt. Mutterschaftsbeiträge stehen damit nur Müttern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen zu. Die Beträge werden individuell berechnet und in der Regel für die ersten sechs Monate ab Geburt des Kindes ausgerichtet. Verlangen Sie bei uns das entsprechende Merkblatt. Winterhilfe kann helfen, wenn Einwohner/-innen durch zwingende Ausgaben in unüberwindbare finanzielle Not geraten. Der Beitrag soll wirksame und schnelle Entlastung bringen. Der Winterhilfe-Fonds wird durch die jährlich stattfindende Sammlung sowie durch individuelle Zuwendungen finanziert. Asylwesen Die Gemeinden sind verpflichtet, im Verhältnis zur Einwohnerzahl Asylbewerber aufzunehmen. Waldkirch ist zur Zeit ein Sollbestand von 14 Asylbewerbern zugeteilt. Die Asylbewerber sind durch das Sozialamt zu betreuen und nötigenfalls finanziell zu unterstützen. Der Bund zahlt die Unterstützungskosten in Form von Unterstützungs- und Unterbringungspauschalen zurück.
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
