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Sozialamt

Adresse: Bernhardzellerstrasse 28, 9205 Waldkirch
Telefon: 071 434 60 48
Telefax: 071 434 60 51
E-Mail: martina.aerne@waldkirch.ch
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr

Unsere Dienstleistungen


Sozialhilfe

Die öffentlichen Sozialhilfe umfasst:
  • Beratung und persönliche Betreuung bei finanziellen Problemen
  • Auskünfte über Hilfs- und Beratungsangebote
  • Gewährung wirtschaftlicher Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Rahmen des sozialen Existenzminimums
  • Hilfe zur Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit
Finanzielle Hilfe wird geleistet, wenn keine Hilfeleistung durch unterstützungspflichtige Verwandte, andere Privatpersonen oder private Sozialhilfeinstitutionen erfolgt oder diese nicht rechtzeitig verfügbar ist. Der oder die Betroffene soll und muss durch geeignete Unterstützung so bald als möglich die soziale und wirtschaftliche Selbständigkeit wieder erlangen.

Finanzielle Sozialhilfe ist zurückzuerstatten, sobald sich die finanzielle Lage gebessert hat und die Rückerstattung zumutbar ist.

Vereinbaren Sie im Bedarfsfall mit der Leiterin Sozialamt einen Besprechungstermin. Anmeldungen über Tel. Nr. 071 434 60 48 oder E-Mail: martina.aerne@waldkirch.ch.

Bei persönlichen Krisen, aber auch in Budgetfragen oder bei der Schuldensanierung können Sie sich auch direkt an den Sozialdienst Region Gossau, Gutenbergstrasse 8, 9201 Gossau, Telefon 071 388 14 88 oder E-Mail: soziale.dienste@sdbgo.sg.ch wenden. Die Mitarbeiter/-innen des Sozialdienstes Region Gossau stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.


Alimenteninkassohilfe und/oder -bevorschussung

leisten wir, wenn die Beiträge des zum Unterhalt verpflichteten Elternteils oder des geschiedenen Ehegatten nicht oder nicht rechtzeitig eingehen. Die unterhaltsberechtigte Person muss sich vorab jedoch persönlich angemessen um den Eingang der Zahlungen bemüht haben. Mündliche Auskunft sowie das entsprechende Merkblatt und Formulare erhalten Sie beim Sozialamt Waldkirch.


Mutterschaftsbeiträge

Mütter haben bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge ihrer Wohnsitzgemeinde, wenn sie sich persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmen und der Lebensbedarf das anrechenbare Einkommen übersteigt. Mutterschaftsbeiträge stehen damit nur Müttern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen zu. Die Beträge werden individuell berechnet und in der Regel für die ersten sechs Monate ab Geburt des Kindes ausgerichtet. Verlangen Sie bei uns das entsprechende Merkblatt.


Winterhilfe

kann helfen, wenn Einwohner/-innen durch zwingende Ausgaben in unüberwindbare finanzielle Not geraten. Der Beitrag soll wirksame und schnelle Entlastung bringen. Der Winterhilfe-Fonds wird durch die jährlich stattfindende Sammlung sowie durch individuelle Zuwendungen finanziert.


Asylwesen

Die Gemeinden sind verpflichtet, im Verhältnis zur Einwohnerzahl Asylbewerber aufzunehmen. Waldkirch ist zur Zeit ein Sollbestand von 14 Asylbewerbern zugeteilt. Die Asylbewerber sind durch das Sozialamt zu betreuen und nötigenfalls finanziell zu unterstützen. Der Bund zahlt die Unterstützungskosten in Form von Unterstützungs- und Unterbringungspauschalen zurück.





Personen


Name

Funktion

Telefon
Aerne, MartinaAbteilungsleiterin071 434 60 48

Dienste

NameVerantwortlichTelefon
Alimenten- und Inkassohilfe Aerne, Martina071 434 60 48
Asylbewerberbetreuung Aerne, Martina071 434 60 48
Mutterschaftsbeiträge Aerne, Martina071 434 60 48
Sozialhilfe Aerne, Martina071 434 60 48
Vormundschaft Aerne, Martina071 434 60 48
Winterhilfe Aerne, Martina071 434 60 48

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Waldkirch und Bernhardzell ...die Dörfergemeinschaft am Tannenberg
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