Projekt Mehrzweckhalle Bünt
Die Mehrzweckhalle Bünt ist bereits über 45 Jahre alt. Verschiedene Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten wurden in den letzten Jahren durchgeführt. Dennoch weisst die Halle zwischenzeitlich erhebliche Mängel auf. Insbesondere die Dachlast des im Jahre 1995 erstellen dritten Hallenteils ist als mangelhaft zu beurteilen. Der Betrieb ist aktuell sichergestellt, aber die Projektarbeiten für die Sanierung müssen zwingend an die Hand genommen werden. Auf dieser Webseite halten wir Sie über den Projektstand im Verlaufe der nächsten Wochen und Monate auf dem Laufenden.
1. Projektgruppensitzung vom 03.10.2023
2. Projektgruppensitzung vom 20.11.2023
Die Projektgruppe nimmt von den Rückmeldungen der Parteien, der Vereine und aus der Bevölkerung Kenntnis. Diese werden in die weitere Bearbeitung einfliessen.
3. Projektgruppensitzung vom 14.12.2023
Die Projektgruppe beantragt dem Gemeinderat die Erweiterung der Projektgruppe um einen Vertreter der Sportvereine sowie einem Vertreter des Gewerbevereins. Dies aufgrund verschiedener Rückmeldungen aus den Vereinen und der Bevölkerung/Parteien. Weiter verabschiedet die Projektgruppe das Raumprogramm, nachdem die Meldefrist um 2 Wochen erweitert worden war.
4. Projektgruppensitzung vom 08.02.2024
Die Projekgruppe wird eine Besichtigung der Liegenschaft Turnhalle Bünt vornehmen. Im Anschluss werden der aktuelle Projektstand rund um die Ausarbeitung der vier vorgegebenen Varianten abholen und besprechen.
1. Projektgruppensitzung vom 03.10.2023
2. Projektgruppensitzung vom 20.11.2023
Die Projektgruppe nimmt von den Rückmeldungen der Parteien, der Vereine und aus der Bevölkerung Kenntnis. Diese werden in die weitere Bearbeitung einfliessen.
3. Projektgruppensitzung vom 14.12.2023
Die Projektgruppe beantragt dem Gemeinderat die Erweiterung der Projektgruppe um einen Vertreter der Sportvereine sowie einem Vertreter des Gewerbevereins. Dies aufgrund verschiedener Rückmeldungen aus den Vereinen und der Bevölkerung/Parteien. Weiter verabschiedet die Projektgruppe das Raumprogramm, nachdem die Meldefrist um 2 Wochen erweitert worden war.
4. Projektgruppensitzung vom 08.02.2024
Die Projekgruppe wird eine Besichtigung der Liegenschaft Turnhalle Bünt vornehmen. Im Anschluss werden der aktuelle Projektstand rund um die Ausarbeitung der vier vorgegebenen Varianten abholen und besprechen.
Projekt Festlegung Gewässerraum
Um was geht es?
Wie geht es weiter?
Dokumente:
Der Gewässerraum ist ein Bereich entlang von Gewässern, der durch bestimmte Einschränkungen in der Nutzung geschützt wird. Dies dient dem Hochwasserschutz, der Sicherung der Wasserqualität und dem Erhalt der natürlichen Lebensräume von Pflanzen und Tieren. Die Gemeinde Waldkirch ist verpflichtet, die Gewässerräume aller Gewässer im Gemeindegebiet gemäss der Arbeitshilfe des Kantons definitiv auszuscheiden. Das Planungsbüro TBF + Partner AG wurde damit beauftragt, die Gemeinde bei der Ausscheidung des Gewässerraums zu unterstützen. Eine erste Klassierung der Gewässerabschnitte im Siedlungsgebiet ist bereits erfolgt.
Wie geht es weiter?
Nachdem die Gewässerabschnitte provisorisch festgelegt und mit der Gemeinde vorbesprochen wurden, soll die Bevölkerung über das Projekt und dessen Auswirkungen informiert werden. Auf technischer Seite geht es weiter mit der detaillierten Ausscheidung und Berechnung der Gewässerräume. Zum Ende wird das Dossier beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Bei positiver Rückmeldung und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen werden die Gewässerräume grundeigentümerverbindlich festgesetzt. Ohne Verzögerungen wird der Abschluss des Projekts noch im 2024 erwartet.
Dokumente:
Verkauf Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell
Verkaufsdokumentation / Ausschreibung
Die Gemeinde Waldkirch hat mehrere Liegenschaften im Portfolio, welche in den nächsten Jahren teils erhebliche Investitionskosten auslösen werden. Wie bereits mehrfach kommuniziert und aufgezeigt, sind dies unter anderem die Turnhalle Bünt sowie das Schulhaus und das Mehrzweckgebäude in Bernhardzell. Die Liegenschaft St. Gallerstrasse 33 ist ein Gebäude, das über die nächsten Jahre ebenfalls einige finanzielle Ressourcen binden wird, aber für die Gemeinde keinen strategischen Wert mehr darstellt. Erhebungen zeigen, dass in den nächsten Jahren an dieser Liegenschaft einige Investitionen anfallen werden. Der Gemeinderat hat die Liegenschaftenstrategie im Jahre 2021 überarbeitet und Anfang 2022 entschieden, unter anderem die Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell, zu verkaufen. Der Gemeinderat konzentrierte sich bei der Erarbeitung der Liegenschaftenstrategie auf die Liegenschaften mit nachhaltiger Nutzung für die breite Öffentlichkeit. Nachdem zwischenzeitlich andere Liegenschaften veräussert wurden, steht nun der Verkauf des Mehrfamilienhauses an der St. Gallerstrasse 33 in Bernhardzell an. Bei der erwähnten Liegenschaft handelt es sich um ein Dreifamilienhaus, welches sich in der Kernzone von Bernhardzell befindet. Diese wurde im September 2016 durch die Gemeinde erworben und wird seither untrhalten und vermietet. Das Grundstück umfasst 486 m2 und ist im Finanzvermögen der Gemeinde ausgewiesen. Es ist auf der einen Seite durch die St. Gallerstrasse und auf den anderen Seiten durch bestehende Liegenschaften begrenzt. Die Anstösser wurden im Zusammenhang mit dem Verkauf kontaktiert und haben kein Kaufinteresse an dieser Liegenschaft angemeldet.
Verkaufsdokumentation / Ausschreibung
Die Gemeinde Waldkirch hat mehrere Liegenschaften im Portfolio, welche in den nächsten Jahren teils erhebliche Investitionskosten auslösen werden. Wie bereits mehrfach kommuniziert und aufgezeigt, sind dies unter anderem die Turnhalle Bünt sowie das Schulhaus und das Mehrzweckgebäude in Bernhardzell. Die Liegenschaft St. Gallerstrasse 33 ist ein Gebäude, das über die nächsten Jahre ebenfalls einige finanzielle Ressourcen binden wird, aber für die Gemeinde keinen strategischen Wert mehr darstellt. Erhebungen zeigen, dass in den nächsten Jahren an dieser Liegenschaft einige Investitionen anfallen werden. Der Gemeinderat hat die Liegenschaftenstrategie im Jahre 2021 überarbeitet und Anfang 2022 entschieden, unter anderem die Liegenschaft St. Gallerstrasse 33, Bernhardzell, zu verkaufen. Der Gemeinderat konzentrierte sich bei der Erarbeitung der Liegenschaftenstrategie auf die Liegenschaften mit nachhaltiger Nutzung für die breite Öffentlichkeit. Nachdem zwischenzeitlich andere Liegenschaften veräussert wurden, steht nun der Verkauf des Mehrfamilienhauses an der St. Gallerstrasse 33 in Bernhardzell an. Bei der erwähnten Liegenschaft handelt es sich um ein Dreifamilienhaus, welches sich in der Kernzone von Bernhardzell befindet. Diese wurde im September 2016 durch die Gemeinde erworben und wird seither untrhalten und vermietet. Das Grundstück umfasst 486 m2 und ist im Finanzvermögen der Gemeinde ausgewiesen. Es ist auf der einen Seite durch die St. Gallerstrasse und auf den anderen Seiten durch bestehende Liegenschaften begrenzt. Die Anstösser wurden im Zusammenhang mit dem Verkauf kontaktiert und haben kein Kaufinteresse an dieser Liegenschaft angemeldet.
Verkauf als nächster Schritt
Es ist nicht Aufgabe der Gemeinde, Mietwohnungen anzubieten, zu unterhalten und zu verwalten. Dies ist einer der Gründe, weshalb der Gemeinderat entschieden hat, die Liegenschaft St. Gallerstrasse 33 zu verkaufen. Der Ertrag kann für kommende Investitionen in andere, für die Gemeinde und die Öffentlichkeit relevantere Liegenschaften eingesetzt werden. Der Verkauf einer Liegenschaft im Finanzvermögen wird nach den geltenden Finanzbefugnissen des Gemeinderates, Gemeindeordnung Ziff. 4, Anhang Finanzbefugnisse; Grundstücke im Finanzvermögen, beurteilt. Der Verkauf von Grundstücken/Liegenschaften von 500'000 Franken bis 1'000'000 Franken je Fall, kann durch den Gemeinderat erfolgen, untersteht allerdings dem fakultativen Referendum. Die Liegenschaft ist im Finanzvermögen mit 764 000 Franken ausgewiesen (Stand 2019). Der um mehr als die 764 000 Franken erzielte Verkaufs- erlös wird der Reserve zugeschieden.
Ausschreibung und Verkaufsunterlagen
Die Verkaufsdokumentation kann auf der Website der Gemeinde unter www.waldkirch.ch > Projekte, abgerufen werden. Der Zuschlag für den Kauf der Liegenschaft obliegt dem Gemeinderat. Es wird das höchste Kaufangebot berücksichtigt. Der Verkauf wird nach dem Zuschlag während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Vorgehen ist entsprechend dokumentiert. Für konkrete Interessenten wird eine Führung durch die Liegenschaft angeboten. Weitere Informationen können der Dokumentation auf der Website der Gemeinde entnommen werden.